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   BVerfG, 02.02.2023 - 1 BvR 187/21   

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BVerfG, 02.02.2023 - 1 BvR 187/21 (https://dejure.org/2023,3105)
BVerfG, Entscheidung vom 02.02.2023 - 1 BvR 187/21 (https://dejure.org/2023,3105)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Februar 2023 - 1 BvR 187/21 (https://dejure.org/2023,3105)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Ausschluss aus einem Sportverein wegen NPD-Mitgliedschaft

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 3 Abs 3 S 1 GG, Art 9 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines NPD-Landesvorsitzenden gegen den Ausschluss aus einem Sportverein

  • IWW

    § 93a Abs. 2 BVerfGG, Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG, Art. 9 Abs. 1 GG
    BVerfGG, GG

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßige Garantie des Prinzips freier sozialer Gruppenbildung aus privater Initiative unabhängig vom Staat; Reichweite des Benachteiligungsverbots in Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines NPD-Landesvorsitzenden gegen den Ausschluss aus einem Sportverein

  • doev.de PDF

    Ausschluss aus einem Sportverein wegen NPD-Mitgliedschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßige Garantie des Prinzips freier sozialer Gruppenbildung aus privater Initiative unabhängig vom Staat; Reichweite des Benachteiligungsverbots in Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines NPD-Landesvorsitzenden gegen den Ausschluss aus einem Sportverein

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Ausschluss aus einem Sportverein wegen NPD-Mitgliedschaft

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Sportverein - und der Ausschluss des NPD-Funktionärs

  • lto.de (Kurzinformation)

    Verfassunsgbeschwerde abgewiesen: Sportverein durfte NPD-Funktionär ausschließen

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Ausschluss aus einem Sportverein wegen NPD-Mitgliedschaft

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Ausschluss aus Sportverein wegen NPD-Mitgliedschaft

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Ausschluss aus einem Sportverein wegen NPD-Mitgliedschaft - Sportvereine dürfen NPD-Mitglieder ausschließen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 976
  • NVwZ 2023, 666
  • SpuRt 2023, 231
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 11.04.2018 - 1 BvR 3080/09

    Stadionverbot - Zur Ausstrahlungswirkung des allgemeinen Gleichheitssatzes in das

    Auszug aus BVerfG, 02.02.2023 - 1 BvR 187/21
    Die verfassungsrechtliche Wertung im Fall des Stadionverbots (BVerfGE 148, 267), wonach der Besuch von Fußballspielen ein wichtiges Element der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben sei, müsse für die Ausübung von Sport im Verein erst recht gelten.

    Es kann auch hier offen bleiben, wie weit das Verbot der Benachteiligung wegen politischer Anschauungen aus Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG genau reicht und wen es im Privatrecht inwiefern bindet (vgl. BVerfGE 148, 267 - Stadionverbot; dazu auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. August 2019 - 1 BvR 879/12 -, Rn. 10).

  • BVerfG, 13.07.2018 - 1 BvR 1474/12

    Verfassungsbeschwerden gegen Vereinsverbote erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 02.02.2023 - 1 BvR 187/21
    Die Verfassung garantiert das Prinzip freier sozialer Gruppenbildung aus privater Initiative unabhängig vom Staat und schützt damit auch die Entscheidung über die Zwecksetzung dieses Zusammenschlusses (vgl. BVerfGE 149, 160 m.w.N.).

    Zielt ein privater Amateur-Breitensportverein wie hier mit seiner Satzung ausdrücklich auf eine Orientierung an der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und tritt extremistischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Bestrebungen entgegen, ist das mit Blick auf die in Art. 9 Abs. 2 GG wie auch in Art. 1 Abs. 1, Art. 3 Abs. 3 und Art. 21 Abs. 2 GG zum Ausdruck kommende Wertung (vgl. BVerfGE 149, 160 <194 Rn. 101; 197 ff. Rn. 108 f.; 212 Rn. 141> sowie BVerfGE 144, 20 - NPD-Verbot) nicht zu beanstanden.

  • BVerfG, 27.08.2019 - 1 BvR 879/12

    Keine Verletzung des Diskriminierungsverbots aufgrund politischer Überzeugung

    Auszug aus BVerfG, 02.02.2023 - 1 BvR 187/21
    Es kann auch hier offen bleiben, wie weit das Verbot der Benachteiligung wegen politischer Anschauungen aus Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG genau reicht und wen es im Privatrecht inwiefern bindet (vgl. BVerfGE 148, 267 - Stadionverbot; dazu auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. August 2019 - 1 BvR 879/12 -, Rn. 10).

    Auch wenn sich aus Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG mittelbar weiterreichende und strengere Bindungen ergäben als aus Art. 3 Abs. 1 GG, gälte insoweit kein absolutes Unterscheidungsverbot, sondern bedürfte es immer noch eines Ausgleichs mit entgegenstehenden Rechten (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. August 2019 - 1 BvR 879/12 -, Rn. 11).

  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

    Auszug aus BVerfG, 02.02.2023 - 1 BvR 187/21
    Zielt ein privater Amateur-Breitensportverein wie hier mit seiner Satzung ausdrücklich auf eine Orientierung an der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und tritt extremistischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Bestrebungen entgegen, ist das mit Blick auf die in Art. 9 Abs. 2 GG wie auch in Art. 1 Abs. 1, Art. 3 Abs. 3 und Art. 21 Abs. 2 GG zum Ausdruck kommende Wertung (vgl. BVerfGE 149, 160 <194 Rn. 101; 197 ff. Rn. 108 f.; 212 Rn. 141> sowie BVerfGE 144, 20 - NPD-Verbot) nicht zu beanstanden.
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus BVerfG, 02.02.2023 - 1 BvR 187/21
    Aus seinem Vorbringen ergibt sich nicht hinreichend substantiiert, dass die angegriffenen gerichtlichen Entscheidungen spezifisches Verfassungsrecht verletzen könnten (vgl. hierzu BVerfGE 130, 1 ; 149, 86 ; 159, 223 ; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 781/21

    Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten

    Auszug aus BVerfG, 02.02.2023 - 1 BvR 187/21
    Aus seinem Vorbringen ergibt sich nicht hinreichend substantiiert, dass die angegriffenen gerichtlichen Entscheidungen spezifisches Verfassungsrecht verletzen könnten (vgl. hierzu BVerfGE 130, 1 ; 149, 86 ; 159, 223 ; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 12.03.2019 - 2 BvR 675/14

    Zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Einrichtung eines richterlichen

    Auszug aus BVerfG, 02.02.2023 - 1 BvR 187/21
    Der Beschwerdeführer hat die Möglichkeit einer Verletzung in eigenen Rechten nicht wie in § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG gefordert (näher dazu BVerfGE 140, 229 ; dazu auch BVerfGE 151, 67 ; stRspr) dargelegt.
  • BVerfG, 23.05.2018 - 1 BvR 97/14

    Vorschriften über die Pflicht zur Abgabe landwirtschaftlicher Höfe als

    Auszug aus BVerfG, 02.02.2023 - 1 BvR 187/21
    Aus seinem Vorbringen ergibt sich nicht hinreichend substantiiert, dass die angegriffenen gerichtlichen Entscheidungen spezifisches Verfassungsrecht verletzen könnten (vgl. hierzu BVerfGE 130, 1 ; 149, 86 ; 159, 223 ; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 10.11.2015 - 1 BvR 2056/12

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Therapiekosten und

    Auszug aus BVerfG, 02.02.2023 - 1 BvR 187/21
    Der Beschwerdeführer hat die Möglichkeit einer Verletzung in eigenen Rechten nicht wie in § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG gefordert (näher dazu BVerfGE 140, 229 ; dazu auch BVerfGE 151, 67 ; stRspr) dargelegt.
  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 825/08

    Kein Kontrahierungszwang im Basistarif für kleinere private Versicherungsvereine

    Auszug aus BVerfG, 02.02.2023 - 1 BvR 187/21
    Die Rechte der Mitglieder eines Vereins bewegen sich in dem Rahmen, den ein Verein setzt, denn das Grundrecht der Vereinigungsfreiheit in Art. 9 Abs. 1 GG gewährt einem Verein grundsätzlich das Recht, über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern selbst zu bestimmen (vgl. BVerfGE 124, 25 ).
  • BGH, 20.06.2023 - VI ZR 207/22

    Rechtschutzbedürfnis für Ehrschutzklagen gegen Äußerungen zur Rechtsverfolgung

    Hierdurch würde in unerträglicher Weise in ein Verfahren eingegriffen, das Ausfluss der in Art. 9 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich verbürgten (BGH, Urteile vom 23. November 1998 - II ZR 54/98, BGHZ 140, 74, juris Rn. 12; vom 20. September 2016 - II ZR 25/15, BGHZ 212, 70 Rn. 37; BVerfGE 124, 25, juris Rn. 37; BVerfG, NJW 2023, 976 Rn. 9) und in den §§ 21 ff. BGB einfachgesetzlich verankerten Vereinsautonomie ist und das rechtsstaatlichen Anforderungen zu genügen hat.
  • KG, 20.03.2023 - 26 U 164/22

    Einstweiliges Verfügungsverfahren: Antrag eines Journalisten auf Aufnahme im

    Vielmehr ist die Vereinigung kraft der auch ihr zustehenden Privatautonomie grundsätzlich frei bei der Festlegung der Voraussetzungen für den Erwerb der Mitgliedschaft; auch wenn die satzungsmäßigen Voraussetzungen für eine Aufnahme erfüllt sind, kann sie in der Regel frei entscheiden, ob sie einen Mitgliedschaftsbewerber aufnehmen will (BGH, Urteil vom 23. November 1998 - II ZR 54/98 -, BGHZ 140, 74-83, Rn. 12-13; zuletzt auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 02. Februar 2023 - 1 BvR 187/21 -, Rn. 8).
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